Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

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Wir hoffen, Sie konnten nach dem verspäteten „Böögg“-Verbrennen, den Sommer mit traumhaftem Wetter geniessen und den spannenden Kampf der Spitzensportler an den Olympischen Spielen in Paris mitverfolgen.

Unter „Aktuelles“ weist uns Rechtsanwalt Filip Tomic auf die uns alle verfolgende Frage hin, was nun beim Mutterschaftsurlaub vom Arbeitgeber alles erlaubt ist. Das Bundesgericht hat jetzt über eine weitere Frage entschieden.

Weiter erklärt uns Rechtsanwalt Patrick Burkhard, dass mitgefangen nicht gleich mitgegangen ist.

Als letztes bringt uns Rechtsanwalt Thomas Wehrli, die Geschichte des Judos bei den Olympischen Spielen bzw. die Grenzen des (erlaubten) sportlichen Verhaltens näher.

Für weiterführende Informationen zu diesen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im Oktober 2024.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

▪ Aktuelles: Mutterschaftsurlaub – Auswirkungen auf den Bonus – von Rechtsanwalt Filip Tomic
▪ Rechtliches: (Vermeintlich) strafloser „Beschleunigungswettbewerb“ auf Schweizer Strasse – von Rechtsanwalt Patrick Burkhard
▪ Kurioses: Wie man an den olympischen Spielen eine harte Bestrafung für unsportliches Verhalten umgeht – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli