AKTUELLES
von Rechtsanwalt Filip Tomic
Mutterschaftsurlaub – Auswirkungen auf den Bonus
Das Bundesgericht entschied kürzlich die Frage, ob Bonuskürzungen während der schwangerschaftsbedingten Abwesenheit zulässig sind (Urteil 4A_597/2023 vom 15. Mai 2024). Es ging dabei um eine Arbeitnehmerin, welche per 1. Mai 2017 als Managerin eingestellt worden war, wobei zusätzlich zum Jahresgehalt ein leistungsabhängiger Bonus vereinbart worden war. Aufgrund von Mutterschaftsurlaub, Ferien und Krankheit erschien die Arbeitnehmerin vom 12. Juli 2018 bis 7. Januar 2019 nicht zur Arbeit, was die Arbeitgeberin zum Anlass nahm, den vereinbarten Bonus zu kürzen.
Das Bundesgericht hält zunächst fest, dass eine Kürzung des Bonus während den ersten acht Wochen nach der Geburt aufgrund des gesetzlichen Arbeitsverbots nicht zulässig ist. Das Gleiche gelte für Kürzungen während der von der Arbeitnehmerin bezogenen Ferien.
Es stellte sich somit die Frage, ob die nach diesen acht Wochen erfolgten Abwesenheiten in die Bemessung des leistungsabhängigen Bonus einfliessen dürfen oder nicht. Das Bundesgericht wies dabei darauf hin, dass im Arbeitsvertrag bezüglich des Bonus auf die Jahresperformance der Managerin abzustellen sei, woraus folge, dass auch längere Abwesenheiten während des entsprechenden Jahres vom Arbeitgeber in die Beurteilung einbezogen werden dürfen. Da Abwesenheiten ab der neunten Woche nach der Geburt auf Freiwilligkeit der Arbeitnehmerin beruhen, folge daraus keine Geschlechterdiskriminierung. Selbstverständlich nicht verboten wäre es, zu vereinbaren, dass der leistungsabhängige Bonus nicht aufgrund längerer schwangerschaftsbedingter Abwesenheit gekürzt werden darf.