KURIOSES
von Rechtsanwältin Paula Dauner
Trageverbot des Schweizerwappens für die Eishockey Nationalmannschaft?
Das Tragen des Schweizerwappen ist grundsätzlich der schweizerischen Eidgenossenschaft vorbehalten (Art. 8 Abs. 1 WSchG). Die Schweizer Fahne darf hingegen grundsätzlich gebraucht werden, es sei denn der Gebrauch ist irreführend oder verstösst gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht (Art. 10 WSchG). Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement kann auf begründeten Antrag hin die Weiterbenützung des Schweizerwappens oder des mit diesem verwechselbaren Zeichens gestatten, wenn besondere Umstände vorliegen (Art. 35 Abs. 1 WSchG)
Entsprechend der obengenannten Gesetzesartikel dürfen Schweizer Nationalmannschaften das Schweizerwappen nicht auf ihren Trikots zeigen, die Schweizer Fahne hingegen schon.
Wie Eishockeyfans wissen, ziert das Trikot der Schweizer Eishockey Nationalmannschaft das Schweizerwappen.
Swiss Ice Hockey wurde bereits im Jahr 2018 auf die missbräuchliche Verwendung des Wappens hingewiesen. Eine Ausnahmebewilligung wurde nicht erteilt. Die Frage, ob das Wappen auf den Nati-Trikots bleiben darf, ist aktuell vor Bundesverwaltungsgericht hängig und wurde noch nicht beurteilt.
Im Nationalrat wurden nun zwei Motionen eingereicht. Eine von FDP-Ständerat Damian Müller (LU) und eine weitere von SP-Nationalrat Matthias Aebischer (BE). Beide fordern, das seit 2017 geltende Wappenschutzgesetz dahingehend anzupassen, dass Nationalmannschaften das Wappen rechtmässig verwenden können.
Der Bundesrat sieht dies anders: In seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zu den Motionen beharrt er auf der Unterscheidung zwischen Schweizerwappen und Schweizerkreuz. Das weisse Kreuz auf rotem Feld dürften alle verwenden, die die Voraussetzungen dafür erfüllten. Darunter seien auch die Schweizer Sportverbände. Das Wappen hingegen dürfe nur die Eidgenossenschaft gebrauchen. Würde das WSchG nun angepasst, käme dies gemäss Bundesrat einer „Einzelfallgesetzgebung“ gleich. Die Verbände dürften das Schweizerkreuz auf Rot verwenden, daher gebe es keinen Anlass, das Gesetz anzupassen.
Der Ständerat hat trotz der Ausführungen des Bundesrates der Motion von Damian Müller mit 28 zu 10 Stimmen zugestimmt. Die Motion muss nun noch vom Nationalrat angenommen werden.