Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde
Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde
Wir freuen uns, Ihnen unseren Juni Newsletter senden zu dürfen.
Hierbei berichtet Rechtsanwalt Thomas Wehrli zuerst über die Sportmarke UYN und schliesst mit einem kleinen Goodie ab.
Weiter macht uns Rechtsanwalt Miro Vuille mit der Sportwelt und deren Unterschieden bekannt. Weshalb konnte X zwei Mal für den gleichen Sachverhalt bestraft werden. Ist „ne bis in idem“ verletzt oder nicht.
Abschliessend zeigt uns Rechtsanwalt Patrick Burkhard wie das Bundesgericht Härte zeigt und dies gegenüber einem Anwalt, der für seinen Klienten eingestanden ist.
Für weiterführende Informationen zu diesen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Der nächste Newsletter erscheint im Juli 2024.
Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team
Inhalt
▪ Aktuelles: Die Sportmarke UYN (Unleash Your Nature) und ein toller Deal – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli
▪ Rechtliches: Match Fixing im Tennis – national freigesprochen und international gesperrt – von Rechtsanwalt Miro Vuille
▪ Kurioses: Voller Einsatz für die Klienten? – von Rechtsanwalt Patrick Burkhard