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von Rechtsanwalt Filip Tomic


Michel Platini gewinnt vor Bundesgericht – alle Richter müssen in den Ausstand treten


Vielen ist Michel Platini als einer der grössten Fussballer aller Zeiten ein Begriff. Danach war er ab 2007 jahrelang Präsident der UEFA. Das Ansehen von Michel Platini wurde spätestens im Jahr 2015 durch die von der FIFA-Ethikkommission ausgesprochene langjährige Sperre betreffend jegliche Tätigkeit im Fussballbereich stark getrübt. Neben dieser Sperre eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren, welches Ende des Jahres 2021 zu einer Anklage gegen Michel Platini führte. In diesem warf die Bundesanwaltschaft ihm vor, in Zusammenarbeit mit dem ehemaligen FIFA-Präsidenten, Sepp Blatter, eine unrechtmässige Zahlung in Höhe von CHF 2 Mio. an sich selbst erwirkt zu haben. Am 8. Juli 2022 sprach das Bundesstrafgericht Michel Platini von sämtlichen Vorwürfen frei. Die Bundesanwaltschaft liess dies nicht auf sich sitzen und zog den Freispruch an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts weiter.

Im Verlauf des strafrechtlichen Verfahrens gegen Michel Platini gab es an der Berufungskammer eine entscheidende Neuanstellung. Der ehemalige Leiter der Bundesanwaltschaft wurde nämlich als Richter der Berufungskammer gewählt und dabei sogleich zum Präsidenten der Kammer ernannt. Michel Platini verlangte deshalb, dass sämtliche Richter der Berufungskammer aufgrund ihrer Abhängigkeit zum Präsidenten, welcher von sich aus in den Ausstand getreten war, nicht am Entscheid mitwirken dürfen.

Nachdem der zuständige Präsident des Bundesstrafgerichts sein Gesuch nicht vollumfänglich guthiess, zog Michel Platini es ans Bundesgericht weiter. Dieses hielt fest, dass nur aufgrund der Tatsache, dass der Präsident befangen ist, nicht darauf geschlossen werden kann, dass die anderen Richter derselben Kammer ihrer Arbeit nicht pflichtbewusst nachkommen können.

Es war ein anderer Umstand, welcher Michel Platini doch noch zum Sieg verhalf: Der in den Ausstand getretene Präsident der Berufungskammer war nicht nur ehemaliger Leiter der Bundesstaatsanwaltschaft, sondern auch Zeuge im Verfahren vor dem Bundesstrafgericht. Das Bundesgericht kam deshalb zum Schluss, das nicht auszuschliessen ist, dass die anderen Richter nicht in der Lage seien, sämtliche Beweismittel, darunter die Zeugenaussage ihres Präsidenten, unbeeinflusst zu beurteilen und angemessen zu gewichten.