RECHTLICHES

von Special Counsel Benjamin Fitzmaurice


US-College-Sport: NIL-Geschäfte für ausländische Sportstudenten


Die amerikanische Hochschulsportvereinigung (NCAA) ist für studentische Athleten nicht länger eine reine Freizeitbeschäftigung. In einer dramatischen Änderung kündigte die NCAA an, dass Athleten nun neu an der (vorher untersagten) Förderung von „Name, Image, Likeness“-Geschäften (NIL) verdienen können.

Da der Hochschulsport in den USA sehr populär ist, entstand aufgrund dieser abrupten Änderung über Nacht eine ganze Industrie. Während die Athleten Geld verdienen können, können sich auch Agenten, Manager, NIL-Unternehmen, Berater und alle anderen Beteiligten eine goldene Nase verdienen. Die richtige Beratung ist wichtig.

Auch ausländische Athleten, die sich für ein US-College interessieren, können von NIL-Deals profitieren. Der Zugang zu solchen Verträgen ist jedoch ein komplexer Weg, bei dem die Gesetze des Staates sowie die Regeln der Hochschule, der Sportart und der Konferenz abzuwägen sind. Sobald feststeht, ob und welche NIL-Einkommensmöglichkeiten bestehen, müssen weitere Abklärungen, wie z.B. bezüglich Visa, Steuern, Nutzung geistiges Eigentum der Universität etc. getroffen werden.

Die Folgen eines Verstosses gegen bestehende Regeln können gravierende Konsequenzen haben. Verstösst man z.B. gegen die Einwanderungsbestimmungen, kann dies eine Ausweisung und andere Probleme, bis hin zu Wettkampfverboten nach sich ziehen.

Alle Schritte des ausländischen Sportstudenten sollten mit Bedacht und möglichst professioneller Beratung vorgenommen werden. Wir helfen Ihnen auch bei der Strukturierung von NIL-Geschäften.