KURIOSES

von Rechtsanwalt Thomas Wehrli


Mit dem Holocaust ist nicht zu spassen


Manche Menschen lernen es eben nie. Nicht weniger als 20-mal wurde der französische Komiker Dieudonné M’Bala M’Bala in Frankreich aufgrund von antisemitischen Aussagen und Beleidigungen bereits verurteilt. Nun konnte er auch noch eine Verurteilung durch das Schweizerische Bundesgericht zu seinem Palmarès hinzufügen (BGer 6B_777/2022 vom 16. März 2023).
Dieudonné war 2019 in Nyon und in Genf aufgetreten, wobei er unter anderem einen Sketch aufführte, in welchem er einen Passagier in einem vermeintlich abstürzenden Flugzeug spielte. Der Passagier machte im angesichts des Todes unter anderem die Aussage „Les chambres à gaz n’ont jamais existé“ (die Gaskammern haben nie existiert). Für das Bundesgericht genug, um den Komiker wegen Rassendiskriminierung in der Tatbestandsvariante von Art. 261bis Abs. 4 StGB (Leugnung/Verharmlosung von Völkermord oder anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit) zu verurteilen.

Die Berufung auf die durch die EMRK und die Bundesverfassung gewährte Kunstfreiheit und Meinungsäusserungsfreiheit, welche unter anderem Satire (ein Stück weit) schützen, zeitigte für den Komiker keinen Erfolg. Das Bundesgericht stellte fest, dass Dieudonné seine Aussage nicht mit humoristischer oder satirischer Absicht gemacht hat, sondern alleine aus diskriminierenden Beweggründen. Dies schloss es unter anderem aus der Tatsache, dass sich der Komiker beim selben Auftritt auch über die Nürnberger Prozesse lustig machte, und eine jüdische Vereinigung (welche den Komiker letzten Endes anzeigte) deutlich unter der Gürtellinie angriff. Ausserdem zeigten auch die diversen Verurteilungen im Ausland die „Geisteshaltung des Komikers und insbesondere dessen Neigung, sich über die Opfer des Holocaust lustig zu machen“.

Übrigens: Dieudonné ist bei der besagten jüdischen Vereinigung längst bestens bekannt. Bei jedem einzelnen Auftritt des Komikers befinden sich einige Vereinsmitglieder im Publikum, welche bei Bedarf Anzeige gegen den Franzosen erstatten.