Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

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Möglicherweise haben Sie in den vergangen Monaten bereits etwas über den Doping-Verdachtsfall des Mountainbike-Stars Mathias Flückiger gelesen.

Spuren der Substanz Zeranol in seiner Dopingprobe anlässlich der Schweizer Meisterschaft Anfang Juni 2022 bedeuteten für Mathias Flückiger den Beginn einer psychisch zermürbenden Leidenszeit. Ende August wurde er über den Befund informiert und von der Antidoping-Agentur Swiss Sport Integrity (SSI) provisorisch gesperrt. Die Welt stand ab diesem Zeitpunkt für den Profisportler still. Zeranol wird in der Tiermast zur Wachstumsförderung eingesetzt und kann beim Verzehr von Fleisch zur Kontamination führen.

Rechtsanwalt Dr. Thilo Pachmann ist daraufhin mit diesem Mandat von Matthias Flückiger beauftragt worden und die Disziplinarkammer von Swiss Olympic hob die provisorische Sperre kurz vor Weihnachten 2022 auf, weil sie das Vorgehen der SSI als Fehler wertete.

Am letzten Donnerstag, dem 2. März 2023, fand im Haus des Sports in Ittingen unter grossem medialem Interesse eine Pressekonferenz statt, wo Mathias Flückiger erstmals öffentlich Stellung nahm. Die Pressekonferenz wurde auch live auf verschiedenen Medienportalen, wie zum Beispiel bei Blick oder Telebärn, ausgestrahlt. Mit diesen Links finden Sie weitere Informationen zur Pressekonferenz sowie Interviews der Beteiligten: SRF20 MinWatsonTagblattNZZ und sport.ch

Wir eröffnen unseren Newsletter mit einem Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger, welcher anhand eines aktuellen Beispiels beschreibt, auf was zwingend geachtet werden muss beim elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden, sonst kann es teuer werden.

Danach schreibt unser Konsulent Benjamin Fitzmaurice über einen berühmten Fall aus England von 1669. Eine Zeit wo sich die Männer unter Umständen noch mit dem Schwert duellierten um ihre Meinungsverschiedenheiten zu klären.

Zum Schluss schreibt Rechtsanwalt Filip Tomic über einen Entscheid bei einer „Verweigerung der Haftentlassung vor Antritt des Vollzugs“.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im April 2023.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

▪ Aktuelles: Risiken im elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden – von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger
▪ Rechtliches: Tuberville versus Savage im Jahre 1669 – von Konsulent Benjamin Fitzmaurice
▪ Kurioses: Verweigerung der Entlassung aus dem Gefängnis vor Antritt des Vollzuges der Freiheitsstrafe – von Rechtsanwalt Filip Tomic

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