AKTUELLES

von Rechtsanwalt Dr. Thilo Pachmann


Online-Generalversammlungen ab Januar 2023


Viele Gesellschaften haben während der Covid-Pandemie die Möglichkeit von virtuellen Generalversammlungen kennen und schätzen gelernt. Diese Möglichkeit wurde bis Ende Jahr gesetzlich verlängert.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Aktienrechts am 1. Januar 2023 braucht es neuerdings hierfür eine Grundlage in den Statuten. Möglich sind neben Präsenz-Generalversammlungen auch virtuelle und hybride Generalversammlungen sowie schriftliche Aktionärsbeschlüsse. Dies wird viele gesellschaftsrechtliche Beschlussfassungen vereinfachen und effizienter gestalten. Dabei hat der Gesetzgeber jedoch ein besonderes Augenmerk auf die Aktionärsrechte gelegt: Es wurden das Äusserungsrecht und die Protokollierung genauer geregelt.

Wir empfehlen Ihnen daher, die Statuten Ihrer Aktiengesellschaft zu revidieren. In diesem Rahmen ist es auch sinnvoll, dass Sie sich Gedanken zu anderen Änderungen des neuen Aktienrechts machen: Es kann beispielsweise ein Kapitalband vorgesehen werden, innerhalb dessen Kapitalherab- und Kapitalheraufsetzungen einfach möglich sind. Abgesehen davon wurden auch die Aktionärsrechte gestärkt, was in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten neue Möglichkeiten eröffnet. Für die Regelung derartiger Streitigkeiten kann neuerdings ein Schiedsgericht in der Schweiz vorgesehen werden. Weiter müssen Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder neuerdings all ihre Interessenkonflikte offenlegen und adressieren; ansonsten hat dies Auswirkungen auf ihre aktienrechtliche Verantwortlichkeit.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zum neuen Aktienrecht zur Verfügung!