Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

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Wir begrüssen Sie zu unserem Oktober Newsletter.

Am 8./9. September 2022 fand die Herbstveranstaltung des deutsch-schweizerischen Juristenvereines (dsjv) in Frankfurt statt. Unser Rechtsanwalt Thomas Wehrli nahm an der Tagung teil. Das Thema „Energiewende unter Zeitdruck – sind Streitigkeiten im Energie- und Baubereich vorprogrammiert“ ist angesichts der nun drohenden Energiekrise in Europa brandaktuell.

Rechtsanwalt Thomas Wehrli startet unseren Newsletter mit einem Bericht über einen „rabiaten“ Velofahrer, der eine Bekanntschaft mit einem heranfahrenden Züricher Tram machen durfte.

In unserem rechtlichen Teil erläutert Rechtsanwalt Filip Tomic wann ein Vermieter die steigenden Energiekosten in Rechnung stellen darf.

Unser Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger berichtet zum Schluss über eine Schadenersatzforderung eines Gastes aufgrund eines Sturzes von der Sitzbank in einem Biergarten.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im November 2022.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

• Aktuelles: : Rabiate Fahrradfahrer in Zürich – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli
Rechtliches: Steigende Energiekosten – was darf der Vermieter in Rechnung stellen? – von Rechtsanwalt Filip Tomic
Kurioses: Kein Schadenersatz oder Schmerzensgeld nach Sturz von Bank in Biergarten – von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger