Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

Wir hoffen, dass Sie schöne und erholsame Osterfeiertage verbracht haben und mit viel Elan in den Mai gestartet sind.

Unser Sportrechtsteam, bestehend aus den Rechtsanwälten Dr. Thilo Pachmann, Dr. Rafael Brägger sowie Thomas Wehrli, wurde auch dieses Jahr wieder als absolut führend ausgezeichnet.

Letztes Wochenende fanden in Sofia (Bulgarien) die Judo-Europameisterschaften statt.
Wir gratulieren den von uns unterstützten Schweizer Judokas Daniel Eich zur Bronzemedaille sowie Fabienne Kocher zum 7. Platz für Ihre hervorragenden Leistungen.

Unsere Substitutin Sandra Gehrig eröffnet unseren Newsletter mit einer Änderung beim Pflichtteil im Erbrecht, welche ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

Danach schreibt Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann über eine bundesrichterliche Rechtssprechung vom letzten März, bei der es bei einem Scheidungsurteil um die Frage geht, ob eine Ehe lebensprägend war oder nicht.

In unserer Rubrik Kurioses erläutert Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger zum Schluss, warum das Werfen einer 1’500 Grad heissen Seenotfackel in eine Menschenansammlung rechtlich kein Verbrechen ist.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im Juni 2022.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

• Aktuelles:  Erbrecht – Änderung des Pflichtteilsrechts ab 1. Januar 2023 – von Sandra Gehrig, M.A. HSG, in Law and Economics
Rechtliches: Wann ist eine Ehe lebensprägend? – von Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann
Kurioses: „Pyrotechnik ist kein Verbrechen!“ – von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger