Liebe Mandantinnen und MandantenLiebe Freunde

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Die Chancen stehen sehr gut, dass der Bundesrat die zum Teil seit fast 2 Jahren anhaltenden Corona-Massnahmen, wie Maskenpflicht und Versammlungsbeschränkungen lockert oder sogar total aufheben wird. Nicht jeder findet das gleich gut, aber es würde zumindest wieder Optionen eröffnen an Events teilzunehmen und sich dabei auch ungehindert in die Gesichter schauen zu könnnen.

Wir haben anfangs diesen Jahres Verstärkung in der Person von Rechtsanwalt Filip Tomic erhalten. Gerne heissen wir ihn ganz herzlich in unserem Team willkommen. Filip Tomic ist spezialisiert in den Fachgebieten Familien- und Erbrecht, im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sowie dem Strafrecht.

In unserem ersten Beitrag von Rechtsanwalt Thomas Wehrli werden Sie über einen Bundesgerichtsentscheid vom 3. Dezember 2021 informiert, wonach Verwaltungsratsmandate nicht automatisch weiter laufen.

Anschliessend berichtet unsere Substitutin Stephanie Villiger über das Teilnahmerecht der Verteidigung in polizeilichen Ermittlungsverfahren.

Zum Schluss erfahren Sie von Rechtsanwalt Filip Tomic warum eine Verurteilung durch das Obergericht wegen versuchten Mordes infolge eines gravierenden Mangels aufgehoben wurde.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im März 2022.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

• Aktuelles: Verwaltungsratsmandat läuft nicht automatisch weiter – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli
Rechtliches: Das Teilnahmerecht der Verteidigung im polizeilichen Ermittlungsverfahren – von Stephanie Villiger, MLaw
Kurioses: Verurteilung zum versuchten Mord ohne gesetzliche Grundlage – ein Obergericht mit (zu) viel Engagement – von Rechtsanwalt Filip Tomic