RECHTLICHES

von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger


Treue- und Fürsorgepflichten zwischen Sportler/-innen und Sportverband


Sportlerinnen und Sportler sind regelmässig mitgliedschaftlich und vertraglich an die Sportverbände gebunden.

Die mitgliedschaftliche Bindung besteht meist indirekt über die Mitgliedschaft in einem lokalen Sportverein, welcher wiederum dem Sportverband angeschlossen ist. Die vertragliche Bindung erfolgt einerseits über die Lizenzen und andererseits über besondere Athletenvereinbarungen.

Aus diesen Rechtsverhältnissen entstehen für die Parteien verschiedene Fürsorge- und Treuepflichten:

Grundsätzlich ist der Sportverband aus diesen Rechtsverhältnissen verpflichtet, für ein funktionales Sportkonzept und dessen Umsetzung zum Wohl der Sportler/-innen zu sorgen.

So stellt sich beispielsweise die Frage, ob allenfalls die Zustimmung der (übermotivierten) Eltern einer minderjährigen (besonders ehrgeizigen) Sportlerin die Teilnahme an einem Wettkampf für den Sportverband trotz absolutem ärztlichen Sportverbot rechtfertigen könnte. In diesem Fall darf ein Sportverband zum Schutz seiner Sportler/-innen diese nicht für sich starten lassen.

Anders verhält es sich, wenn die Sportlerin selbst an einem Wettkampf teilnimmt. Zum Veranstalter bestehen regelmässig keine derart ausgeprägten Treue- und Fürsorgepflichten.

Verheimlicht der Sportler das Sportverbot zudem vor dem Sportverband bzw. wird der Sportlerin beispielsweise vom Arzt erlaubt, alles zu tun, was keine Schmerzen bereitet, dann kann eine Verletzung nicht dem Sportverband angelastet werden.