Liebe Mandanten, Liebe Freunde

Liebe Mandanten,Liebe Freunde

Das zweite Pandemiejahr neigt sich langsam dem Ende zu und Weihnachten steht bald vor der Tür. Unser gesellschaftliches Leben hat sich in letzten Monaten deutlich verbessert. Wir können uns in Restaurants verköstigen lassen oder das Theater besuchen und dürfen auch privat wieder grössere Feste feiern als noch vor einen Jahr.

Erfahren Sie im ersten Beitrag unserer heutigen Newsletterausgabe von Rechtsanwalt Thomas Wehrli, dass man vorsichtig sein muss mit dem Bezahlen einer Betreibung.

Anschliessend berichtet unsere neue Substitutin MLaw Katharina Mojzisek darüber, dass eine Wiedergutmachung bei rechtswidrigen Sozialhilfebezügen nicht zwingend für Straffreiheit sorgt.

In unserer Rubrik Kurioses legt Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger den Irrsinn der deutschen Behörden bei der Sanierung der „Alten Zollbrücke“ zwischen Rheinau (CH) und Jestetten (DE) dar.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Dies ist der letzte Newsletter in diesem Jahr. Unser nächster Newsletter wird Anfang Januar 2022 erscheinen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und freuen uns, Sie auch im neuen Jahr zu unseren Lesern zählen zu dürfen.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

• Aktuelles: Vorsicht bei der Zahlung von Betreibungen! – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli
Rechtliches: Wiedergutmachung bei Sozialhilfebezug reicht eben doch nicht aus – von MLaw Katharina Mojzisek
Kurioses: „Die Brücke am Rhein“ – von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger