AKTUELLES

von Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann


Corona-Spätfolgen


Vor knapp einem Jahr öffnete der Staat aufgrund der Pandemie die Kredit-Schleusen und erlaubte es den Unternehmen, äusserst unbürokratisch Überbrückungskredite zum Nulltarif zu beantragen (wir informierten in unseren Webinars). Eine einseitige Kreditvereinbarung reichte, um 10% des Jahresumsatzes innert Stunden auf dem Bankkonto gutgeschrieben zu erhalten.

Die Verlockung war wohl für einige zu gross. Der Staat überprüft – zum Leidwesen einiger Kreditbezüger – nun systematisch die Kreditvergaben. Allein im Kanton Zürich wird die Deliktsumme auf CHF 42 Millionen geschätzt, d.h. 1.5% der vergebenen Kredite. Erste Urteile wurden bereits gefällt. Wer sich einen Covid-Kredit durch falsche Umsatzangaben erschlichen hat, wird nun wegen Betrug und Urkundenfälschung verfolgt. Erste Gerichtsurteile sind bereits ergangen. Dabei wurde bekannt, dass die Kredite zur Deckung von privaten Schulden verwendet wurden. Es nützt aber auch nichts, wenn die Kredite für das Geschäft und nicht privat verwendet wurden. Gegen den Ex-Chef der Praxiskette „Mein Arzt“ wurde neben einer unbedingten Gefängnisstrafe sogar ein Landesverweis ausgesprochen, obwohl er mit den ergaunerten Krediten nur die Praxisgruppe retten wollte, bei welcher plötzlich 75% der Patienten wegblieben.

Verbrechen zahlt sich eben doch nicht aus. Es stellt sich die Frage, ob diese Fälle nicht mit einfachen Kontrollmechanismen hätten verhindert werden können. Zum Beispiel wäre eine kurze Nachfrage beim Steueramt über die in der Vergangenheit deklarierten Umsätze sicher aufschlussreich gewesen. So oder so werden uns die Corona-Spätfolgen noch lange beschäftigen.