AKTUELLES

von Rechtsanwalt Dr. Rafael Brägger


Pachmann-Sportrechtsteam ermöglicht erfolgreiche Olympiateilnahmen


Die 32. Olympischen Sommerspiele, vom 23. Juli bis 8. August 2021 in Tokio ausgetragen, sind bereits wieder Geschichte. Sie werden aus verschiedenen Gründen in Erinnerung bleiben: Der (Sport-)Welt, weil dieser Grossanlass unter den herausfordernden und bislang einmaligen Bedingungen einer Pandemie ausgetragen wurde, unter Ausschluss von Zuschauern und mit strengen Hygiene- und Kontrollmassnahmen; der Schweiz, weil ihr mit 13 Medaillen die erfolgreichsten Olympischen Sommerspiele seit 1952 in Helsinki gelangen.

Selbstverständlich durften Athleten aus der ganzen Welt in Tokio ihr Können unter Beweis stellen und Erfolge feiern. Über zwei Leistungen freut sich Pachmann Rechtsanwälte dabei ganz besonders, durfte unser Sportrechtsteam diese Athleten doch bei ihrem Weg nach Tokio unterstützen:

Der Argentinier Agustín Vernice hatte sich an den Weltmeisterschaften 2019 in Ungarn in der Disziplin Kanu Sprint 1000 Meter für die Olympischen Spiele qualifiziert. Ein anderer Kanuverband focht seine Qualifikation jedoch an mit der Begründung, aufgrund der unklar formulierten Regularien des internationalen Kanuverbands ICF sei eigentlich einer seiner Athleten anstelle von Agustín Vernice qualifiziert. Der Fall gelangte bis vor das Sportschiedsgericht Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne. Mit unserer Unterstützung gelang es Agustín Vernice dem Gericht darzulegen, dass er der rechtmässige Inhaber des Olympiastartplatzes war. Agustín Vernice schaffte es trotz dieser juristischen Querelen im Vorfeld, im olympischen Wettkampf eine Topleistung abzurufen: Er stiess bis in den A-Final der besten acht der Welt vor und sicherte sich damit ein Olympisches Diplom. Im Final musste der Argentinier seiner fehlenden Olympiaerfahrung jedoch etwas Tribut zollen und der europäischen Weltspitze den Vortritt lassen. Mit Rang 8 erreichte er aber ein Spitzenresultat, und mit Agustín Vernice wird 2024 in Paris definitiv zu rechnen sein.

Auch die argentinische Springreiterequipe hatte auf ihrem Weg nach Tokio zunächst den Gang vor das Sportschiedsgericht TAS zu beschreiten. Das Team hatte sich an den Panamerikanischen Spielen 2019 in Lima für die Olympischen Spiele qualifiziert, nachdem ein vor ihm klassiertes Team wegen eines Dopingvergehens disqualifiziert worden war. Das betroffene Team focht seine Disqualifikation – obwohl das Dopingvergehen nicht bestritten war – indessen an, und zwar beim TAS und sogar beim schweizerischen Bundesgericht. Beide Gerichte kamen jedoch unter Verweis auf die von Pachmann Rechtsanwälte vorgebrachte Argumentation zum Schluss, dass die Disqualifikation des betreffenden Teams rechtens war und das argentinische Team den Olympiastartplatz daher zu Recht zugesprochen erhalten hatte. Auch die argentinische Springreiterequipe zeigte in Tokio eine tolle Leistung: Sie erreichte den Final und gewann damit ebenfalls ein Olympisches Diplom. Mit dem 7. Schlussrang klassierte sich das argentinische Team sogar vor den europäischen Topnationen Frankreich, Deutschland und Grossbritannien.

Pachmann Rechtsanwälte gratuliert Agustín Vernice und der argentinischen Springreiterequipe ganz herzlich zu ihren Erfolgen und ist stolz, dass wir einen Teil dazu beitragen durften.