KURIOSES

von Rechtsanwalt Thomas Wehrli


"Auszeichnung" für die Stadt Zürich


Kurz vor den Sommerferien fand die Verleihung des „Rostigen Paragraphen“ für die unnötigsten und überflüssigsten Gesetze des Jahres statt (IG Freiheit www.freiheit-liberte.ch). Diesjährige Gewinnerin der Trophäe war die Zürcher Stadträtin Karin Rykart.

Die Stadt Zürich hat die Auszeichnung auch verdient: Im Herbst 2020 wurde die Einrichtung von „Hundezonen“ geplant. Neben den Hundefreilaufzonen gibt es Areale mit einem tageszeitlich begrenzten Leinengebot, Orte mit saisonal begrenztem Leinengebot, Gebiete mit dauerndem Leinengebot sowie Zonen, in welchen ein Betretungsverbot für Hunde gilt. Offenbar hätten die Hundehalter künftig einen Katasterplan mit sich führen müssen. Die geplanten Hundezonen stiessen nur auf wenig Gegenliebe, so dass es über vierhundert Einsprachen hagelte. Daraufhin krebste die Stadtregierung zurück. Die Stadt Zürich ist aber auch sonst nicht um den Erlass bürokratischer Reglemente verlegen. Beispiele sind das Obligatorium von Risikoanalysen für Räbeliechtli-Umzüge oder der 270 Seiten umfassende Masterplan „Züri WC“ (mit Pissoirverbot aus Gleichstellungsgründen).

Zürich hat sich vor dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) durchgesetzt, nach welchem junge Gänse ab der 3. Lebenswoche die Möglichkeit haben sollen, sich zu baden – rund 6 Wochen zunächst unter Aufsicht (!). Weiter im Rennen waren auch noch das kantonale Gesundheitsdepartement Basel mit einem Singverbot für Schnitzelbänke im Fernsehen, das Bundesamt für Kultur mit der Filmförderung für ältere Darstellerinnen sowie die Nationalrätin Stefania Prezioso Batou mit einem parlamentarischen Vorstoss für kostenlose Präservative für alle.