Liebe Mandanten, Liebe Freunde

Liebe Mandanten,Liebe Freunde

Die Fussballeuropameisterschaft nähert sich dem Finale und die Schweiz ist zum ersten Mal im Viertelfinal dabei.

Rechtsanwalt Dr. Thilo Pachmann unterrichtete in der dritten Juniwoche Sportrecht an der Seoul National University in Südkorea. Ende August findet der 59. AIJA Kongress in Zürich statt. Wieder mit der Möglichkeit vor Ort teilnehmen zu können. Das sind wir uns schon seit langem nicht mehr gewohnt.

Im ersten Beitrag informiert Rechtsanwältin Selena Beschle über das Ende der Homeoffice-Plicht sowie über die notwendigen Schutzmassnahmen, um die Arbeitnehmer wieder ins Büro rufen zu können.

Anschliessend schreibt MLaw Yvonne van der Stroom zum Thema „Wiederholung von Verfahrensschritten bei Ausscheiden eines angeblich befangenen Schiedsrichters?“

Rechtsanwalt Thomas Wehrli berichtet im letzten Artikel über ein wegweisendes Bundesgerichts-urteil für das „älteste Gewerbe“ der Welt.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im September 2021.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

• Aktuelles: Ende der Homeoffice-Pflicht – von Rechtsanwältin Selena Beschle
Rechtliches: Wiederholung von Verfahrensschritten bei Ausscheiden eines angeblich befangenen Schiedsrichters? – von MLaw Yvonne van der Stroom, LL.M.
Kurioses: Wegweisendes Urteil: Wer Sexarbeit in Anspruch nimmt, muss zahlen – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli