AKTUELLES

von Rechtsanwalt Thomas Wehrli 


Durchsuchung von E-Mailaccounts von Mitarbeitern bei internen Untersuchungen


Ein Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern stets eine weitreichende Fürsorgepflicht. Insbesondere hat der Arbeitgeber die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter zu gewährleisten und deren Daten zu schützen.

Bei einer internen Untersuchung stellt sich daher oftmals die Frage, wie und ob die E-Mailaccounts bzw. die Internetnutzung der Mitarbeiter durchsucht bzw. ausgewertet werden dürfen. Grundsätzlich sind Mitarbeiter aufgrund ihrer Treuepflicht dazu verpflichtet, ihre geschäftlichen E-Mails herauszugeben. Der Arbeitgeber hat daher beim Mitarbeiter vorab um die Herausgabe der E-Mails anzufragen. Ohne besondere Erlaubnis in einer IT-Richtlinie ist ein Zugriff auf die E-Mails der Mitarbeiter daher nicht hinter deren Rücken erlaubt.

Durch diesen Mechanismus wird verhindert, dass der Arbeitgeber private E-Mails von Arbeitnehmern liest, was dem Arbeitgeber grundsätzlich verboten ist. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein begründeter Verdacht bezüglich einer Straftat vorliegt oder eine konkrete Vereitelungsgefahr besteht.

Die Verantwortlichen des STV waren bereits vor Beginn unserer Untersuchung unter medialen Dauerbeschuss gekommen. Vorliegend stellte sich daher die Frage, ob der STV seine Arbeitnehmer überhaupt noch schützen musste.

Interessanterweise stimmten bei unserer Untersuchung alle Mitarbeiter des STV der Durchsuchung ihrer E-Mailaccounts zu und kooperierten vollumfänglich. Ein Zeichen dafür, wie offen und transparent der STV die Untersuchung anging.