Liebe Mandanten, Liebe Freunde

Liebe Mandanten,Liebe Freunde

Wir hoffen, Sie konnten die Festtage geniessen und sind gut ins neue Jahr gestartet!

Das neue Jahr hielt gleich zu Beginn neue Herausforderungen und Hoffnungen für die ganze Welt bereit. In diversen Ländern wurde die Zulassung für den neuen Impfstoff im Kampf gegen den Corona-Virus erteilt und auch in der Schweiz fanden bereits die ersten Impfungen statt. Ausserdem richtete jüngst die ganze Welt ihr Augenmerk auf die aktuellen Geschehnisse im Capitol in Washington. Nicht von geringerer Bedeutung sind auch die neusten Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts, aus welchen wir Ihnen in der heutigen Ausgabe unseres Newsletters einen Auszug vorstellen möchten.

In unserem ersten Beitrag informiert Rechtsanwältin Flavia Dudler über die Möglichkeit des Mieters zur Anfechtung des Anfangsmietzinses bzw. über die Möglichkeit des Vermieters zur Festsetzung einer höheren Nettorendite.

Im rechtlichen Teil schreibt MLaw Yvonne van der Stroom, LL.M. über die Ausdehnung einer Schiedsvereinbarung auf Drittparteien.

Es gibt nichts, was es nicht gibt. In diesem Zusammenhang berichtet Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann im letzten Artikel Kuriositäten bei Wahlen.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im Februar 2021.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

• Aktuelles: Wohnungs- bzw. Geschäftsvermieter dürfen eine höhere Nettorendite verlangen – von Rechtsanwältin Flavia Dudler
Rechtliches: Keine Ausdehnung der Schiedsvereinbarung auf Drittparteien mangels Einmischung in den Hauptvertrag – von MLaw Yvonne van der Stroom, LL.M
Kurioses: Wahlen – von Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann