AKTUELLES

von Rechtsanwalt Thomas Wehrli


Teilweise Inkraftsetzung der Aktienrechtsrevision


Als im Frühjahr die Corona-Pandemie in der Schweiz mit fast 2000 Ansteckungen pro Tag den Höhepunkt erreichte, beschloss der Bundesrat den „Lockdown“ und passte das Insolvenzrecht an. Unternehmen wurde vorübergehend von der Pflicht befreit, eine Überschuldung anzuzeigen. Zusätzlich war es unbürokratisch möglich, die bestehenden Verbindlichkeiten während sechs Monaten zu stunden. Damit wollte der Bundesrat den Unternehmen durch die schwierige Coronazeit führen.

Nun, mit über 10’000 Ansteckungen pro Tag, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 entschieden, die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen nicht zu verlängern. Die Massnahmen der Covid-19-Verordnung Insolvenzrecht vom 16. April 2020 waren auf sechs Monate befristet und galten bis zum 19. Oktober 2020. Offenbar sieht der Bundesrat momentan kein Risiko einer erhöhten Konkurswelle.

Der Bundesrat hat aber immerhin die vom Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossene Verlängerung der Nachlassstundung bereits auf den 20. Oktober 2020 in Kraft gesetzt. Damit wurde die Dauer der provisorischen Nachlassstundung von 4 Monaten auf 8 Monate erhöht. Damit soll die Sanierung von Unternehmen erleichtert werden, was auch in der Krise von Bedeutung sein kann.

Die übrigen Teile der Aktienrechtsreform treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft. Auch diesbezüglich werden wir Sie auf dem Laufenden halten.