Liebe Mandanten, Liebe Freunde

Liebe Mandanten,Liebe Freunde

Unterdessen macht sich der Sommer bei uns immer mehr bemerkbar. Um auch bei den wärmeren Temperaturen stets einen kühlen Kopf zu bewahren, nutzen wir die Mittagspause zwischendurch auch für einen kurzen Sprung ins kühle Nass unseres schönen Zürichsees. Da kommt es gelegen, dass wir seit dem Umzug an die Dreikönigstrasse den See in kürzester Zeit erreichen können.

Dr. Thilo Pachmann hatte sodann im Juni erneut die Ehre Studenten der Seoul National University (Südkorea) zum Thema Sportrecht zu unterrichten. Aufgrund der Corona-Restriktionen erfolgte der Unterricht etwas ungewohnt – aber nicht weniger spannend – als Fernunterricht via Video-Videokonferenz.

In der heutigen Newsletterausgabe berichtet Rechtsanwältin Jasmin Gähler über ein kürzlich erschienenes Urteil betreffend die von Banken zu beachtenden Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Vollmachtsverhältnissen.

Im anschliessenden Artikel von Rechtsanwältin Martina Widmer geht es um eine vom Mieter verlangte Mietzinsreduktion, weil der Mietvertrag eine falsche Wohnfläche festhielt.

Der letzte Artikel von Rechtsanwalt Thomas Wehrli handelt sodann von einem ungewöhnlichen Fall von Hausfriedensbruch.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der nächste Newsletter erscheint im September 2020.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

• Aktuelles: Sorgfaltspflicht von Banken bei Vollmachtverhältnissen – von Rechtsanwältin Jasmin Gähler
Rechtliches: Irrtum über die gemietete Wohnfläche – Mietzins reduziert – von Rechtsanwältin Martina Widmer
Kurioses: Versuchter Hausfriedensbruch im Gefängnis – von Rechtsanwalt Thomas Wehrli