KURIOSES

von Rechtsanwalt Dr. Titus Pachmann


Der Weihnachtsbaum auf dem Balkon ist kein Wald


Wald ist ein Ausschnitt der Erdoberfläche, der mit Bäumen bedeckt ist. Die Forstwirtschaft bezeichnet als Wald eine Pflanzenformation, die aus Bäumen aufgebaut ist und in der sich ein charakteristisches Waldklima entwickelt. Wald ist für das Klima generell enorm wichtig, weshalb er vom Gesetzgeber speziell geschützt ist und man beim Bauen grössere Abstände einzuhalten hat. Genau deshalb eignet sich Wald bestens, um den Nachbarn zu schikanieren.

Endlich ist nun die Frage gerichtlich geklärt, ob ein oder auch ein paar Bäumchen auf dem Balkon als Wald gelten und deshalb grössere Bauabstände einzuhalten sind. Das Gericht hat Augenmass bewiesen. Ein Bäumchen auf dem Balkon gilt nicht als Wald. Da haben wir nochmal Glück gehabt. Sonst könnte ja jeder mit einem Bäumchen auf seinem Balkon die Bauabstände vergrössern.

Hoffentlich fühlten sich die Richter in dem Verfahren nicht auf den Arm genommen.