Liebe Mandanten, Liebe Freunde

Liebe Mandanten,Liebe Freunde

Unser erster Legal Takoff im neuen Jahr über Möglichkeiten zur Sanierung aus der Praxis stiess auf grosses Interesse und spannende Diskussionen.

Im März war unsere Kanzlei an der internationalen Familienrechtskonferenz (IAFL) vertreten. In sechs spannenden Vorträgen wurde das Familienrecht unter dem Blickwinkel moderner Konfliktpunkte (wie Leihmutterschaft, geteilte Obhut, Wegzug ins Ausland etc.) betrachtet und Lösungsvorschläge besprochen.

In dieser Newsletterausgabe berichtet Rechtsanwältin Angela Anthamatten im ersten Beitrag über den neusten Bundesgerichtsentscheid, welcher sich der Haftung des Internet Access Providers bei Urheberrechtsverletzungen Dritter widmet.

Anschliessend schreibt Rechtsanwältin Anna Kaiser über die Möglichkeit des Mieters ein gekündetes Mietverhältnis erstrecken zu lassen, um zumindest ein paar Monate mehr Zeit für die Wohnungssuche zu gewinnen.

Der letzte Artikel von Rechtsanwalt Dr. Thilo Pachmann widmet sich der Weltmeisterschaft im elektronischen (Videospiel-)Fussball und der umstrittenen Bedeutung von E-Sports.

Für weiterführende Informationen zu den angeschnittenen Themen und allen anderen Rechtsfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Euch bereits jetzt ein fröhliches Osterfest und schöne Momente mit der Familie.

Der nächste Newsletter erscheint im Mai 2019.

Ihr Pachmann Rechtsanwälte Team


Inhalt

• Aktuelles: Keine Haftung des Internet Access Providers bei Urheberrechtsverletzungen Dritter – von Rechtsanwältin Angela Anthamatten
• Rechtliches: Kann ich nach der Kündigung allenfalls doch noch länger in meiner Wohnung bleiben? – von Rechtsanwältin Anna Kaiser
• Kurioses: Saudi-Arabien ist Fussballweltmeister! – von Rechtsanwalt Dr. Thilo Pachmann